Die Firma Milupa brachte gegen Ende der 1970er Jahre einen zuckerhaltigen Kindertee in kleinen Nuckelflaschen auf den Markt. Das Dauernuckeln führte jedoch zu starkem Kariesbefall und einer Klageflut. Im Milupa-Urteil verschärfte der BGH die Grundsätze der Produkthaftung erheblich.
Die in der Region Heilbronn-Franken ansässige Firma D. & Söhne KG kaufte im Jahr 1969 für ihre Blechfertigungsanlage eine Reinigungsmaschine. Aufgrund eines defekten Schwimmerschalters brannte kurze Zeit später nicht nur die gesamte Maschine, sondern auch ein Teil der Werkshalle ab.
Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.
Barbara Emme („Emmely“) arbeitete seit mehr als 31 Jahren als Kassiererin. Im Jahr 2008 wurde sie von der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann fristlos entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 EUR entwendet haben soll. Das BAG erklärte die Kündigung später für unwirksam.
Der Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in Millionen von Diesel-Fahrzeugen hat den guten Ruf der deutschen Automobilindustrie nachhaltig beschädigt. Der BGH hat klargestellt, dass es sich dabei um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gehandelt hat.
Der 17-jährige Werner Otto flog im Jahr 1968 an Bord einer Lufthansa-Maschine als “blinder Passagier” nach New York. Nachdem ihm die Einreise in die USA verweigert wurde, flog ihn die Lufthansa wieder zurück nach Deutschland, die sodann von ihm die Erstattung der Flugkosten verlangte.
Der Dieb D stahl dem Landwirt Theodor zwei Rinder („Jungbullen“) und verkaufte sie für 1701 DM an den gutgläubigen Wurstfabrikanten Wilhelm. Dieser ging davon aus, dass D rechtmäßiger Eigentümer sei.